Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege ist ein monatlicher Kostenbeitrag an das Jugendamt zu entrichten. Der Elternbeitrag ist analog dem Kindertagesstättenbeitrag zu verstehen, das heißt Sie zahlen monatlich einen gleich bleibenden Kostenbeitrag für Ihren Tagespflegeplatz. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem wöchentlichen Betreuungsumfang.