Zum Hauptinhalt sprigen

Pflegeerlaubnis

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig sein möchten, be­­tigen Sie gem. §43 SGBVIII, Art.9 BayKiBiG bereits ab dem ersten be­treuten Tages­kind eine Pflege­e­rlaubnis. Diese gilt für die Be­treuung von maxi­mal fünf Kindern gleich­zeitig und wird in der Regel für fünf Jahre erteilt.

Arbeiten Tagespflege­personen ohne Pflege­e­rlaubnis, ist das illegal und kann als Ord­nungs­wid­rigkeit durch die Ver­hängung eines Buß­geldes ge­ahndet werden.

Sie erhalten die Pflegeerlaubnis, wenn Sie …

  • … persönlich geeignet sind (z.B. Moti­vation, Zu­verlässig­keit, Belast­barkeit).
  • … bereit sind, mit den Erziehungs­berech­tigten und uns als Ver­mittlungs­stelle zu ko­operieren.
  • … über kindgerechte Räumlich­keiten ver­fügen (kind­gerecht, kinder­sicher, rauch­frei).
  • … über vertiefte Kenntnisse zur Erziehung, Entwicklung und Förderung von Kindern verfügen oder bereit sind, diese in Qualifizierungs­kursen zu er­werben. Die Tagespflegebörse bietet solche Qualifizierungs­kurse an, die sich an den Inhalten des Curriculums des Deutschen Jugend­instituts und des Bayerischen Bildungs- und E­rziehungs­planes orien­tieren.

Mindestanforderungen

Folgende Mindestan­forderungen müssen in Ab­sprache mit dem Nürn­berger Jugend­amt erfüllt sein:

  • Schulbildung: mindestens Haupt­schul­abschluss oder ab­geschlossene Berufs­aus­bildung
  • Alter: mindestens 18 Jahre
  • Deutschkenntnisse: fließend in Wort und Schrift

Eine Pflegeerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung …

  • … ohne Entgelt erfolgt.
  • … 15 Stunden wöchentlich nicht übe­rschreitet.
  • … nicht länger als drei Monate dauert.
  • … in den Räumen der Eltern stattfindet, d.h. privat von den Eltern ent­lohnte Kinder­frauen sind von der Pflege­erlaubnis aus­genommen.

Entgelt

Als Tagespflegeperson haben Sie Anspruch auf Ge­währung einer Geld­leistung. Die Höhe der laufenden Geld­leistung richtet sich nach den wöchent­lichen Be­treuungs­stunden und wird als monat­licher Pau­schal­betrag ge­leistet; der Stunden­satz pro ge­buchtem Tages­kind liegt je nach Qua­li­fi­zierungs­status der Tages­pflege­person derzeit bei 4,56€ oder 4,81 €.

Neben den Geldleistungen für Sach­auf­wand und Er­ziehung, er­halten Tages­pflege­per­sonen, die eine besondere Qua­li­fi­kation in Form einer jähr­lichen Weiter­bil­dung von 15 Unter­richts­ein­heiten nach­weisen können, zu­sätz­liche Förder­gelder wie den hälf­tigen Be­itrag zur Alters­vorsorge und Kranken­ver­sicherung sowie den Bei­trag zur ge­setz­lichen Un­fall­ve­rsicherung.

Übersicht über das Tagespflegeentgelt finden Sie hier.