Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig sein möchten, benötigen Sie gem. § 43 SGB VIII, Art. 9 BayKiBiG bereits ab dem ersten betreuten Tageskind eine Pflegeerlaubnis. Diese gilt für die Betreuung von maximal fünf Kindern gleichzeitig und wird in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Arbeiten Tagespflegepersonen ohne Pflegeerlaubnis, ist das illegal und kann als Ordnungswidrigkeit durch die Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden.